Im Falle der Beschwerde gegen die unbefristete Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg hat das Bundesverwaltungsgericht anfang März den überfälligen Entscheid getroffen: Aufgrund erheblicher offener sicherheitsrelevanter Fragen wird die Betriebsbewilligung des AKW Mühlebergs auf Mitte 2013 befristet. Das heisst, dass die BKW beim Uvek ein Gesuch mit umfassendem Instandhaltungskonzept einreichen muss, falls sie das alte AKW weiter betreiben will.
Sollte die BKW ein neues Gesuch stellen, erhalten die Beschwerdeführenden – darunter auch das Komitee Mühleberg Ver-fahren – vollständige Akteneinsicht in alle offenen Sicherheitsfragen und Nachrüstungsprojekte. Sie können Stellung nehmen und einen allfälligen Verlängerungsentscheid erneut beim Bundesverwaltungsgericht anfechten.
Ohrfeige für das ENSI
Die Allianz «Nein zu neuen AKW» sieht sich in Ihrer Kritik gegenüber Atomaufsichtsbehörden und Altreaktorenbetreibern bestätigt. Jürg Buri, Geschäftsleiter der SES und Präsident der Allianz «Nein zu neuen AKW» dazu: «Es kann nicht sein, dass das Bundesverwaltungsgericht die Verantwortung für die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung übernehmen muss. Der Entscheid ist eine Ohrfeige für das ENSI, das seinen Aufgaben nicht gewachsen scheint.»
Auch der WWF begrüsst, dass die Justiz im Gegensatz zur Verwaltung bereit ist, den Tatsachen in die Augen zu schauen. «Unverständlich ist für uns, dass Mühleberg trotzdem mindestens bis im Sommer 2013 weiterlaufen kann», sagt Patrick Hofstetter, Leiter Klima und Energie beim WWF Schweiz.
Florian Kasser, Atom-Experte bei Greenpeace Schweiz fordert, dass auch dem AKW Beznau die unbefristete Betriebsbewilligung entzogen wird: «Es ist mit vergleichbaren Sicherheitsmängeln wie Mühleberg behaftet und das älteste AKW der ganzen Welt.»
Medienmitteilung des Komitees Mühleberg Ver-fahren vom 7. März 2012 (PDF)
