Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)

Erstellt am: 25.03.2009 | von: Martin

Wenn Sie auf Ihrem Haus demnächst eine Photovoltaikanlage bauen, dann haben Sie wahrscheinlich von der kostendeckenden Einspeisevergütung, kurz KEV genannt, schon gehört.

Im Rahmen der Energiestrategie setzt das Schweizer Parlament unter anderem auf die Förderung von erneuerbaren Energien. Das Ziel lautet, bis ins Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 2000 zusätzlich 5’400 Gigawattstunden Strom aus erneuerbaren Energien zu produzieren. Ein Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, ist die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Die Produzenten erhalten dabei für 20 bis 25 Jahre – je nach Produktionsart (Wind, Sonne, Wasser bis 10 Megawatt, Geothermie, Biomasse und Abfälle aus Biomasse) – einen fixen Betrag pro produzierter Kilowattstunde (KWh) ausbezahlt. Zur Finanzierung dieser staatlichen Förderung bezahlen alle Konsumenten seit dem Januar 2009 pro verbrauchter Kilowattstunde Strom einen Betrag von maximal 0.6 Rappen, was jährlich 320 Mio. Schweizer Franken entspricht. Die KEV ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft.

Wie funktioniert die KEV?

Um die KEV zu bekommen müssen die Anlagen nach dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen worden sein und den Kriterien der Verordnung entsprechen. Seit 1. Mai 2008 können Anlagen bei Swissgrid angemeldet werden. Damit möglichst viele saubere Kilowattstunden produziert werden, kriegen die noch teuren Technologien weniger Geld aus dem Fördertopf als die billigeren. Windenergie erhält 30 Prozent, Biomasse 30 Prozent, Kleinwasserkraftwerke 50 Prozent und Photovoltaik 5 Prozent. Seit Mai 2008 sind so viele Anmeldungen für die KEV eingegangen, dass der Gesamtdeckel der KEV bereits Anfang Januar 2009 erreicht war. Die angemeldete Strommenge entspricht in etwa der Produktion des AKW Mühleberg! Seit dem 1. Februar 2009 werden deshalb sämtliche Neuanmeldungen von Stromproduktionsanlagen auf eine Warteliste gesetzt.

Was ist der Deckel?

Mit «Deckel» bezeichnet man die nach oben begrenzte Fördersumme je Technologie. Für die Photovoltaik, welche momentan 5 Prozent des Topfes in Anspruch nehmen darf, sind das ca. 16 Millionen Franken.

Handbremse lösen!

Fast 3’000 Antragsstellerinnen und -steller können ihre Projekte nicht umsetzen. Aus dem Förderinstrument wurde ein Verhinderungsinstrument. Das Parlament ist gefordert hier schnell nachzubessern, damit es nicht zu einer wirtschaftsschädlichen «Stop and Go»-Politik kommt.

Deckel weg! Eine Petition der NWA fordert mit 28’378 Unterschriften die Beseitigung der gesetzlichen Mengenbeschränkung für erneuerbare Energien. Lesen Sie mehr dazu im Portrait von Aernschd Born.

Für weitere Informationen:

Swissgrid, Hotline 0848 014 014, www.swissgrid.ch

Bundesamt für Energie, www.bfe.admin.ch

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