Das Bundesgericht bekräftigt den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Betriebsbewilligung des AKW Mühleberg bis zum 28. Juni 2013 mit der Auflage ein umfassendes Instandhaltungskonzept an das UVEK einzureichen.
In dem Beschwerdeverfahren vor Bundesgericht BGer, am 20. April 2012, forderte die BKW in einem Antrag gar die Betriebsbewilligung des AKW Mühleberg bis um 10 Jahre zu verlängern. Zudem ersuchte die Betreiberin des Atomkraftwerks für ihre Beschwerde um aufschiebende Wirkung, das heisst das marode AKW Mühleberg dürfte über den 28. Juni 2013 hinaus betrieben werden, sofern das BGer zu diesem Zeitpunkt noch kein Urteil gefällt haben sollte. Das BGer hat dieses Gesuch mit dem Entscheid vom 23. Mai 2012 abgewiesen. Damit hat auch das Bundesgericht indirekt anerkannt, dass ein genügend grosses Interesse an der Einreichung eines umfassenden Instandhaltungskonzepts besteht. Die BKW riskiert nun, Ende Juni 2013 über keine Bewilligung mehr zu verfügen, falls sie nicht rechtzeitig und vorsorglich ein solches Konzept einreicht. Es scheint als würde für die BKW eine Investitionsplanung ohne Betriebsbewilligung erst gar keinen Sinn machen! Nun ist die BKW dazu verpflichtet für alle von den BeschwerdegegnerInnen geltend gemachten technischen Mängel – Risiken, die seit mehr als 20 Jahren gerügt worden sind – eine Lösung anzubieten.
Medienmitteilung Komitee «Mühleberg-Verfahren» vom 29. Mai 2012 (PDF)
